Stefan Richter -  
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Dazu gehören unter anderem:

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Aber benötigt jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten?

Jetzt wäre es zu einfach, diese Frage mit einem „Nein“ zu beantworten.

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht daran gehindert, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Nachfolgende Faktoren zeigen, wann ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss:

Die wichtigste Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und den Führungskräften die umfassende Beurteilung der Brandschutzbedingungen sicherzustellen.

Regelmäßige Brandschutzbegehungen dienen dazu, die baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zu überprüfen und auf einem aktuellen Stand zu halten. Insbesondere leichtfertige Maßnahmen, die dem Brandschutz entgegenwirken (z. B. die verkeilte Brandschutztür, weil sie als geschlossene Tür ein Störfaktor ist), werden schnell erkannt. Dadurch können Maßnahmen entwickelt werden, die sowohl dem Brandschutz als auch dem Arbeitsablauf dienen.

Neben dem Arbeitgeber und den Führungskräften sind natürlich auch die Beschäftigten wichtige Ansprechpartner. Schließlich sind sie es, die mit den Brandschutzmaßnahmen umgehen müssen. Von der Akzeptanz der Beschäftigten hängt es ab, ob es ein Kampf gegen Windmühlen wird.

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