Stefan Richter -  
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter

Evakuierung und Evakuierungsübungen von  Stefan Richter Consulting

Evakuierung und Evakuierungsübungen

3 Schritte zur Evakuierung

Evakuierung von Stefan richter

Ausgangspunkt (Schritt 1) einer jeden Betrachtung ist die Gefährdungsbeurteilung. In deren Rahmen legt der Unternehmer Maßnahmen für sichere Arbeitsverfahren fest.

Trotzdem kann es Situationen geben, die eine Alarmierung und Evakuierung notwendig machen:

Der Umfang der notwendigen Maßnahmen wird anhand betrieblicher Gegebenheiten festgelegt.

Im 2. Schritt entwickelt der Unternehmer ein Alarmierungs- und Evakuierungskonzept. Dieses Konzept unterscheidet zwischen dem Übungsfall und dem Realfall.

Unter anderem folgende Punkte müssen berücksichtigt werden:

Im Konzept muss dargestellt werden, wie alarmiert werden soll. Hierbei geht es vor allem darum, die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, die einer Alarmierung entgegenwirken können.

Und weiterhin muss dargestellt werden, wie eine Evakuierung durchgeführt werden soll.

Den 3. Schritt – die Evakuierungsübung – kann auch als Wirksamkeitskontrolle bezeichnet werden.

Hier zeigt sich, ob das Konzept plausibel ist, von jedem verstanden wird und – vor allem – in der Praxis umgesetzt werden kann. Werden Lücken oder „Mängel“ erkannt, muss nachjustiert werden.

Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. In der Praxis hat sich ein grundsätzlicher Turnus von 2 Jahren bewährt.

Bleibt trotzdem zu hoffen, dass der Realfall niemals eintritt.

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