Stefan Richter -  
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:

Dies bedeutet, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel

geprüft werden müssen.

stefan richter

Was bedeutet aber nun „bestimmte Zeitabstände“?

Ich beschränke mich in meiner Dienstleistung auf die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel.

Das Zeitintervall hängt grundsätzlich von der jeweiligen Gefährdungsklasse des Betriebsmittels ab und liegt zwischen 12 und 24 Monaten.

Der Unternehmer hat anhand der Gefährdungsbeurteilung den Prüfrhythmus zu ermitteln und festzulegen. Ziel ist es dabei, die Gefahren für die Beschäftigten, die von den Betriebsmitteln ausgehen (können) zu beseitigen, mindestens aber zu minimieren.

Als elektrotechnisch unterwiesene Person arbeite ich unter der Anleitung einer Elektrofachkraft. Somit sind auch regelmäßige Weiterbildungen garantiert.

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