Stefan Richter - Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter
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Hessisches Landesarbeitsgericht stuft Weg zum Kaffeeautomaten als Arbeitsunfall ein.
Stürzen beim Kaffeeholen gilt als Arbeitsunfall, solange es während der Arbeitszeit passiert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Streitfall einer Verwaltungsangestellten mit der Unfallkasse Hessen.