Stefan Richter - Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
- ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
- stationäre Anlagen,
- nicht stationäre Anlagen.
Dies bedeutet, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- vor der ersten Inbetriebnahme oder nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
- in bestimmten Zeitabständen
geprüft werden müssen.
Was bedeutet aber nun „bestimmte Zeitabstände“?
Ich beschränke mich in meiner Dienstleistung auf die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel.
Das Zeitintervall hängt grundsätzlich von der jeweiligen Gefährdungsklasse des Betriebsmittels ab und liegt zwischen 12 und 24 Monaten.
Der Unternehmer hat anhand der Gefährdungsbeurteilung den Prüfrhythmus zu ermitteln und festzulegen. Ziel ist es dabei, die Gefahren für die Beschäftigten, die von den Betriebsmitteln ausgehen (können) zu beseitigen, mindestens aber zu minimieren.
Als elektrotechnisch unterwiesene Person arbeite ich unter der Anleitung einer Elektrofachkraft. Somit sind auch regelmäßige Weiterbildungen garantiert.
Wenn auch Sie wissen wollen, ob und wie ich Ihnen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb helfen kann, vereinbaren Sie doch gleich jetzt ein erstes kostenloses Beratungsgespräch.